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Die Riester Rente

Der Staat hilft bei der privaten Vorsorge durch die Riester Rente

Schon seit dem 1. Januar des Jahres 2002 besteht für Interessierte die Möglichkeit, zusätzlich zu der staatlichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen. Dazu gibt es die Riester Rente. Diese Methode wurde nach Walter Riester benannt, dem ehemaligen Bundesminister für die Bereich Arbeit und Sozialordnung. Diese Zusatzrente wird staatlich gefördert. Diese Fördermittel stammen aus den allgemeinen Steuermitteln. Zudem ermöglicht die Riester Rente einige Steuervorteile.

Fast jeder kann sich die Vorteile der Riester Rente zunutze machen

Nicht nur alle Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sondern ebenso Minijobber oder auch Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Beamte und auch Pflegebedürftige können die Vorteile dieser Riester Rente genießen. Also alle, die dem System der Altersvorsorge angehören. Der Grund ist sicher, dass zukünftig das Leistungsniveau dieser Altersvorsorge deutlich abgesenkt wird.

Bei der Riester Rente müssen monatliche Raten gezahlt werden

Die lebenslange Absicherung mit dem Namen Riester Rente sieht vor, dass monatliche Raten gezahlt werden. Dabei besitzt der Sparer allerdings die Kontrolle darüber, in welcher Höhe er die Beiträge zahlen möchte. Je nach der aktuellen Einkommenssituation können diese erhöht, abgesenkt oder sogar ausgesetzt werden. Die einkommensabhängigen Mindestbeiträge für die maximale Förderung ist aber moderat.

Die wichtigsten Punkte zu der Riester Rente

Bei der Riester Rente kann eine Förderungsquote von tatsächlich bis zu 67 Prozent in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt die Förderung der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge durch die staatlichen Zulagen oder auch die Steuerfreiheit. Diese private Altersvorsorge ist vollkommen freiwillig. Ebenso besteht keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Somit ist das Aussetzen der Zahlungen auch ohne eventuell befürchtete Verluste möglich. Wer sich im Internet gründlich informiert, kann auch Verwaltungskosten sparen. Bei Eheleuten besteht für jeden Ehepartner die Möglichkeit, einen eigenen Versorgungsanspruch aufzubauen. Dabei erfolgt auch die staatliche Förderung getrennt. Eine Förderung kann hier aber auch beansprucht werden, wenn für einen selbst kein Anspruch besteht, aber für den Ehepartner.