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Das Ziel der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz heißt offiziell auch Verbraucherinsolvenz. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit eines vereinfachten Insolvenzverfahrens. Dieses Verfahren der Privatinsolvenz ist in der Insolvenzordnung geregelt. Die Insolvenzordnung wird auch mit InsO abgekürzt. Als das Ziel der Privatinsolvenz gilt, Privatpersonen, die sich hoch verschuldeten, den Neuanfang zu ermöglichen. Dieser Neuanfang ist aber auch bei der Privatinsolvenz erst nach einer gewissen Zeit möglich.

Die Voraussetzung für den Neuanfang

Die Voraussetzung für den Neuanfang, den die Privatperson mit der Privatinsolvenz anstrebt, ist der Ablauf der Wohlverhaltensphase. Durch Ablauf der Wohlverhaltensphase ist auch das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Damit ist die Privatperson auch gleich von der Pflicht befreit, die restlichen Schulden zu tilgen. Dieses Vorgehen wird auch als Restschuldbefreiung bezeichnet. Dieser Zeitpunkt ist frühestens nach sechs Jahren erreicht. Als Stichtag gilt dabei der Tag, an dem das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde.

Die Voraussetzung, um eine Privatinsolvenz zu eröffnen

Bei einer Privatinsolvenz müssen nicht nur Bedingungen für den Neuanfang erfüllt werden. Ebenso bestehen Voraussetzungen, um die Privatinsolvenz überhaupt beginnen zu können. Dazu zählt, dass der Schuldner eine natürliche Person ist, also ein Verbraucher. Deshalb wird dieses Verfahren auch Verbraucherinsolvenz genannt. Aber auch ehemalige Selbstständige sowie Kleingewerbetreibende steht die Privatinsolvenz offen. Diese müssen aber weniger als 20 Gläubiger vorweisen können. Ebenso dürfen keine Verbindlichkeiten aus den Beschäftigungsverhältnissen mit ehemaligen oder aktuellen Arbeitnehmern bestehen. Das sieht der § 304 InsO vor.

Der Ablauf der Privatinsolvenz

Der Ablauf eines solchen Insolvenzverfahrens lässt sich in vier wesentliche Schritte gliedern. Der erste Schritt der Privatinsolvenz ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Danach erfolgt das Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Die dritte Phase ist das Vereinfachte Insolvenzverfahren, oder auch die Privatinsolvenz. Der letzte dieser Schritte ist dann das Verfahren der Restschuldbefreiung sowie die Wohlverhaltensperiode.